Zitat:
Zitat von svenc
diese Straftaten haben Sie aber zur Genüge begangen.
Und jeder andere Verein (ausser vielleicht Rostock) wird sich einem Stadionverbot anschliessen, wenn wir es z. B. wegen rechter Gesinnung aussprechen.
Gruß
svenc
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Eine (vielleicht) naive Frage meinerseits: Kann man in einem Rechtsstaat ein Stadionverbot (kein Hausverbot) aufgrund einer politischen Gesinnung ausprechen, wenn analog dazu (noch?) keine Straftat vorliegt?!
Nach meinem Rechtsempfinden ist das grenzwertig, da die Gesinnung alleine in unserem Rechtssystem dafür keine Grundlage bietet. oder sehe ich das falsch.
Das ist eine wertfreie Verständnisfrage, bitte nicht missverstehen.