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Alt 01.04.2021, 08:38
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Öcher Wellenbrecher Öcher Wellenbrecher ist offline
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Zitat:
Zitat von Franz Wirtz Beitrag anzeigen
Angesichts äußerst niedriger JHV-Teilnehmerzahlen, ein hehrer Wunsch, aber abgesehen davon erscheint mir eine Unterscheidung zwischen Anträgen und Wahlen, was die Wertung von Abstimmungsergebnissen angeht, durchaus nachvollziehbar.

Irritationen lassen sich durch vorangestellte Erläuterungen vermeiden. Grundsätzlich kann/darf eine Enthaltung nicht infrage gestellt oder gar umgedeutet werden. Etwas anderes ist, welche Anforderungen man hinsichtlich verschiedener Entscheidungsprozesse festlegt. Dass bei Personenwahlen, im Gegensatz zu Anträgen alle Stimmen zählen, belegt m.E. lediglich, dass diesbezüglich bewusst hohe Hürden aufgestellt werden. Derart überhöhte Anforderungen wären bei Anträgen schlichtweg unangebracht.

PS:
Eine Enthaltung ist ein "ich bin nicht dafür".
Eine Enthaltung, die „nicht dafür ist“, ist zeitgleich „nicht dagegen“. Derartige Ansätze führen zu keinerlei sinnvollen Erkenntnis.
.

Frage 1 > Sind sie überhaupt Mitglied beim TSV Alemannia Aachen 1900 e.V?
Frage 2 & 3 > Wenn NEIN > Warum diskutieren sie hier bei diesem Thema überhaupt mit? -> Warum sehen gerade sie ( als Nicht Mitglied ) sich überhaupt dazu berufen uns Mitgliedern mitzuteilen das SIE keine Notwendigkeit für Änderungen sehen?
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Alemannen Grundgesetz Art.1900 - Wir ALLE sind Alemannia Aachen - KEINER ist größer als der Verein ! NUR DER TSV

Geändert von Öcher Wellenbrecher (01.04.2021 um 09:14 Uhr)
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