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Alt 04.06.2020, 21:25
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Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Wie sagte Kubicki gestern:

"Der Staat ist nicht dafür da die Bevölkerung vor Viren zu schützen. Das könnte er auch gar nicht. Wenn es keine Gefahr gibt das die Krankenhäuser hier hoffnungslos überfüllt seien, dann gibt es keine rechtliche Grundlage für Beschränkungen"

Der Mann ist Anwalt...

Wenn das Virus noch wesentlich infektiöser wäre, die Zahl der Toten noch viel höher und der Staat hätte nichts dagegen getan, würde jeder von einem Versagen der Regierung sprechen.


Die Aussage, der Staat wäre dafür gar nicht da, ist also grundsätzlich falsch. Es gibt seit anno Tobak ein Seuchenschutzgesetz und kein ernstzunehmender Politiker hat jemals dessen vollständige Abschaffung gefordert.



Die Vermeidung einer Überfüllung der Krankenhäuser kann auch nicht das einzige Ziel sein, Leben und Gesundheit sind Grundrechte unserer Verfassung, die staatlicherseits zu schützen sind.


Angemessene Maßnahmen, die mit geringem Aufwand und ohne nennenswerten Schaden für nahezu jedermann umsetzbar sind - wie Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen und Abstandsregeln - sollten daher auch weiter berechtigten Bestand haben bis entweder ein Impfstoff gefunden oder unwahrscheinlicherweise das Virus "ausgestorben" ist.
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