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Alt 30.10.2020, 22:05
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Öcher Wellenbrecher Öcher Wellenbrecher ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Dauerkarten werden aber auch mitberechnet, letzte Saison hatten wir nach meiner Erinnerung nach deutlich über 3000 verkauft, dieses jahr knapp 2000. Den Unterschied können wir auch geltendmachen, anteilig für die betroffenen Bezugszeiträume.

  1. Zur Ermittlung des Einnahmeverlustes werden die tatsächlichen Netto-Ticketeinnahmen vom Vorjahreszeitraum den erzielten Netto-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenübergestellt.
  • Dabei sind nur Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben zugrunde zu legen.
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Dauer- und Saisonkarten sind anteilig umzulegen
oder aus dem Antrag ( https://www.lsb.nrw/fileadmin/global...ren_Ligen_.pdf

II. Bemessungsgrundlage und Höhe der Billigkeitsleistung
Der Einnahmeverlust errechnet sich aus der Differenz der erzielten Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 und den durchschnittlichen Ticketverkäufen des Vorjahreszeitraums.



Beispiel

Tatsächliche Netto-Ticketeinnahmen vom 01.03. bis 31.12.2019 > 100.000,00 Euro

Tatsächliche Netto-Ticketeinnahmen vom 01.03. bis 31.10.2020> 25.000,00 Euro

Geschätzte > Netto-Ticketeinnahmen vom 01.11. bis 31.12.2020-> 10.000,00 Euro

Leistungen Dritter zum Ausgleich entgangener Ticketeinahmen - > 5.000,00 Euro

Netto-Einnahmeausfall = 60.000,00Euro
Begrenzung auf 60 Prozent und maximal 800.000 Euro = 36.000,00 Euro Euro



(4) In dem Antrag sind a) die tatsächlichen Ticketeinnahmen aus Liga-und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern vom 1. März bis 31. Dezember 2019 anzugeben und b) die tatsächlichen Ticketeinnahmen aus Liga-und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern vom 1. März bis 31. Oktober 2020 anzugeben und c) die geschätzten Ticketeinnahmen aus Liga- und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern für die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember 2020 glaubhaft zu machen.



Also ich sehe insgesamt gute Möglichkeiten für die Alemannia vorallem vor dem Hintergrund das unsere Mannschaft bis jetzt erst ein Spiel verloren hat, 2 Punkte im Schnitt geholt hat und somit die Fans "normalerweise" bei Heimspielen ab November 2020 bis Dezember der Alemannia die Bude einrennen würden jetzt aber bis Dezember keiner mehr ins Stadion gehen darf.

Schlussendlich wird die Höhe des Netto Betrags aus 2019 entscheidend über die Höhe der Hilfe sein ;-)






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Alemannen Grundgesetz Art.1900 - Wir ALLE sind Alemannia Aachen - KEINER ist größer als der Verein ! NUR DER TSV

Geändert von Öcher Wellenbrecher (30.10.2020 um 23:44 Uhr)
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Wissquass (30.10.2020)