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Alt 30.10.2020, 19:12
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
"Die Staatskanzlei teilt mit:
Die Landesregierung hat für die von fehlenden Zuschauereinnahmen betroffenen Viertligisten im Sport ein 15-Millionen-Euro-Notprogramm aufgelegt. ...


entgehen vielen Vereinen in den vierten Ligen unseres Sportlandes fest eingeplante Einnahmen.

...


Irgendwie noch alles verwirrend

Auch im neueren Text finde ich die Wahl der Formulierungen noch verwirrend für Vereine anderer Sportarten. Da wird allgemein von Profiligen 1-3 gesprochen, obwohl diese Unterteilung meines Wissens nach nur im (Männer-) Fußball gilt. Und von vierten Ligen im Plural, obwohl es im NRW-Fußball nur eine vierte Liga gibt.


Was wäre denn jetzt mit einem Handball- oder Eishockey-Amateurverein aus der dritten Liga? Oder auch einem zuschauerstarken semiprofessionellen Fußballclub der 5. Liga? Oder Frauenfußball-Drittligisten? Wären die nicht antragsberechtigt und falls nicht, wie ließe sich dies rechtlich haltbar begründen?



Eine einseitige Bevorzugung der vierten Männerfußballliga gegenüber anderen Breitensportvereinen dürfte jedenfalls sowohl politisch wie auch juristisch zu Klärungsbedarf führen. Auch wenn ich mich über die Maßnahme an sich sehr freue.
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