Thema: Fanszene
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  #2126  
Alt 10.08.2012, 21:15
svenc
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Eine (vielleicht) naive Frage meinerseits: Kann man in einem Rechtsstaat ein Stadionverbot (kein Hausverbot) aufgrund einer politischen Gesinnung ausprechen, wenn analog dazu (noch?) keine Straftat vorliegt?!
Nach meinem Rechtsempfinden ist das grenzwertig, da die Gesinnung alleine in unserem Rechtssystem dafür keine Grundlage bietet. oder sehe ich das falsch.

Das ist eine wertfreie Verständnisfrage, bitte nicht missverstehen.
a) Die Alemannia hat Hausrecht. Das gibt Ihr erst einmal freie Hand, solange sie dabei nicht gegen folgende Grundsätze verstösst:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Da steht aber nichts, von "mir gefallen Deine Klamotten nicht", "Du hast die falschen Schuhe an", "Du riechst aus dem Hals"... "Du hast schon zuviel getrunken" usw..
Die Alemannia könnte alleine schon jeden, der in einem der beiden Busse gesessen hat (und dank der guten Polizeiarbeit ja persönlich erfasst ist), mit einem Hausverbot belegen. Das steht ihr frei!

b) Stadionverbot (welches dann bundesweit gilt): dafür müssen natürlich bestimmte Dinge vorliegen, die auch juristisch sauber begründet werden müssen.
Aber auch dazu müsste man nur die Stadionordnung ganz klar anwenden und z. B. das Gesocks mit den bekannten "Marken"-Klamotten, aussortieren, usw..


Gruß

svenc
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