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Alt 09.06.2021, 22:49
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Und vermutlich zahlt die BG sein Gehalt für die Dauer der Krankschreibung weiter, auch wenn sein Vertrag ausgelaufen ist.
Nein, wieso sollte sie?
Es gibt dann ja kein Job-Verhältnis, also auch keinen Arbeitgeber, der Beiträge zahlt.
(oder hab ich das Prinzip falsch verstanden?)


alemannia - wer de mussik beställt
#14