Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Und vermutlich zahlt die BG sein Gehalt für die Dauer der Krankschreibung weiter, auch wenn sein Vertrag ausgelaufen ist.
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Nein, wieso sollte sie?
Es gibt dann ja kein Job-Verhältnis, also auch keinen Arbeitgeber, der Beiträge zahlt.
(oder hab ich das Prinzip falsch verstanden?)
alemannia - wer de mussik beställt
#14