Zitat:
Zitat von Max
Soweit ich weiß, gilt das nur dann, wenn der Spieler länderübergreifend wechselt.
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Die Ausbildungsentschädigung:
"Der Solidaritätsmechanismus legt fest, dass alle Vereine, die an der Ausbildung mitgewirkt haben, mit insgesamt 5 % an jeder Transfersumme beteiligt werden, die bei eventuellen Weiterverkäufen eines Spielers im Verlauf seiner Karriere erzielt werden (zwischen 0,25 % (12. - 15. Lebensjahr) bzw 0,5 % (16. - 23. Lebensjahr) pro im Verein verbrachte Saison)."