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Alt 25.09.2007, 12:35
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat:
Zitat von Harry Beitrag anzeigen
Das mit der Quittung wäre das einfachste. Aber ich vermute, es existiert keine Quittung beim Verein, sonst wäre das längst geklärt. denn die klagen ja an und müßten dann doch belegen können, daß es ihr Gerät ist. Dazu müßte es ja auch Zeugen geben bsp. aus der EDV, die wissen, woher das Gerät stammt, wann es auftauchte etc.
Zitat:
Zitat von AZ
Ein erster Gütetermin im Mai war gescheitert. Damals sah der Richter «erschlagende Fakten» zugunsten Alemannias.
Merkst du, worauf ich die ganze Zeit hinaus will?

Zitat:
Und wenn dann BM auch keine Rechnung mehr hätte, weil schon zu lange her oder verloren oder sonst was, was macht man dann?
Die Alemannia muss die Rechnung haben. Ansonsten muss sich BM als damaliger GF fragen lassen, wieso es für solche Einkäufe keine Rechnungen gibt

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Alemannia ihm das Gerät überlassen hat. (Pikant wäre dann natürlich, wenn er sich das Gerät als GF selbst überlassen hätte.) Dann müsste es aber dazu bei Alemannia Unterlagen geben und er müsste es als geldwerten Vorteil bei der Steuer angegeben haben. Also gäbe es wieder Unterlagen zu seinen Gunsten - dann könnte die Beweislage nicht so erdrückend sein.

Fragen über Fragen, die wir nicht beantworten können.

Zu deiner Presseanmerkung: Ich kenne sowas nur in dem Zusammenhang, dass durch solche "Anrufe" bestimmte Dinge gezielt wieder mehr Aufmerksamkeit bekommen sollen - und eben nicht aus Langeweile. Wieso der Verein aber ein Interesse daran haben sollte, dass dieser Sache wieder Aufmerksamkeit geschenkt wird, verschließt sich meiner Vorstellungskraft. Erkläre mir, wozu das gut sein soll?
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