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Alt 27.08.2016, 22:11
chris2010 chris2010 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von StadionDerTräume Beitrag anzeigen
Habs jetzt nochmals nachgeschaut.

Nein. Es sind im Regelwerk unter Regel 12 alle Vergehen aufgeführt, die zu einem direkten, bzw indirekten Freistoß führen. Meckern wird dort nicht erwähnt.

Meckern wird aber wohl unter "Verwarnungswürdiges Vergehen" aufgelistet.

Daraus folgert für mich, das Meckern kein Vergehen ist, welches einen Freistoß (egal welcher) nach sich zieht. Es müsste also, sollte der Schiedsrichter tatsächlich unterbrechen, mit Schiedsrichterball weitergehen. Ich würde fast drauf wetten, aber vielleicht kann es wirklich einer Endgültig aufklären.

Quelle: http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/...014-15-DFB.pdf

Ab Seite 81.

Ich k...e jetzt mal Korinthen:

Seite 82:
"Indirekter Freistoß....
Außerdem verursacht ein Spieler einen indirekten Freistoß für das gegnerischeTeam, wenn er nach Ansicht des Schiedsrichters

...
ein anderes Vergehen begeht, das nicht bereits in Regel 12 erwähnt wird und fürdas die Partie unterbrochen wird, damit der fehlbare Spieler verwarnt oder desFeldes verwiesen werden kann.
Der indirekte Freistoß wird an der Stelle ausgeführt, an der sich das Vergehen ereignete (siehe Regel 13 –Ort der Freistoßausführung)."

Das wäre dann zum Beispiel das Meckern, denke ich. Ein anderes Beispiel ist dei Schwalbe, die einen indirekten Freistoß nach sich zieht und "Gelb" geben kann. Bei mir ist das allerdings auch noch viel länger her, dass ich mal gepfiffen habe...