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Alt 04.08.2021, 22:45
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Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Da fragt man sich, was diese Änderung bewirken soll, denn Paragraph 7 sanktioniert jetzt offenbar jede Änderung der Spielberechtigungsliste nach dem 1. Spieltag dauerhaft für den Rest der gesamten Saison.


Beispiel: Alemannia verpflichtet nach dem 14.8. montags einen vertragslosen Spieler oder löst montags den Vertrag mit einem abwanderungswilligen Spieler auf und ändert deshalb die Spielberechtigungsliste. Mittwochs müssen coronabedingt 10 Spieler in Quarantäne. Eine Spielverlegung ist dann nicht mehr möglich, sondern das Spiel wird bei Nichtantritt automatisch als Niederlage gewertet.


Das gleiche gilt sogar, wenn die Spieler erst Monate später in Quarantäne müssen, denn die Zeiträume für die Änderung der Liste "nach einem Meisterschaftsspiel" und für die Auswirkung der Nichtabsetzung "in dem unmittelbar folgenden Meisterschaftsspiel und den weiteren folgenden Meisterschaftsspielen" sind zeitlich und hinsichtlich der Anzahl der Spieltage nicht begrenzt.


Jegliche Änderung im Kader nach dem ersten Spieltag führt also zu einer dauerhaften Nichtabsetzbarkeit von Spielen bis zum Saisonende.


Wer profitiert von dieser Neuregelung am meisten? Zweitvertretungen, die im Bedarfsfall aus dem umfangreichen Profikader aufgefüllt werden können. Während alle anderen sich nur durch das (ggf. zahlreiche) Hochziehen von A-Jugendlichen aus der Patsche helfen können, um eine Niederlage am grünen Tisch zu vermeiden. Selbst wenn die ganze Mannschaft in Quarantäne muss, soll man antreten oder die Punkte kampflos abgeben.


Dass eine Spielberechtigungsliste mal punktuell im Saisonverlauf geändert werden muss, betrifft schließlich alle Mannschaften. Dem Missbrauch dieses Systems durch massenhafte An- und Abmeldungen wird dadurch jedoch gar nicht begegnet.



Was für Leute sitzen da, die sowas beschließen? Alemannia sollte dagegen energisch protestieren.
Ich habe den Artikel nochmal gelesen und verstehe die neue Regelung nun folgendermaßen.

Die Regelung scheint mir nicht ganz so gemeint wie Du sie verstehst, sondern vielmehr, dass man erst am zweiten Spieltag nach einer Kaderveränderung ein Spiel absagen kann und nicht schon am unmittelbar darauf folgenden Spieltag.

Zwischen Kaderveränderung und einer möglichen/erlaubten Spielabsage muss also mindestens ein Spieltag liegen.
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Heinsberger LandEi (04.08.2021)