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Alt 14.12.2012, 21:36
svenc
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Heyen war seit 2010 im Amt.
Und wann waren Fertigstellung und Abnahme?
Die Mängel waren Altlasten, die nicht Heyen zu vertreten hatte.Sich im Nachhinein als AR- Vorsitzender mit angeblichen Mängeln, die bei der Abnahme nicht gerügt wurden, zu befassen ist etwas schwierig, wenn die eigentlich Verantwortlichen , hier vdK + Kraemer , ihn hängenlassen.

Ausserdem gab es doch grössere Probleme wie die Umfinanzierung.
willst Du kiki13 nicht verstehen?
Heyen hat die Auszahlung (nachdem er AR-Vorsitzender war) genehmigt, obwohl er von noch offenen Mängeln wusste.
Ob die Mängel aus 1912 oder aus 2009 oder aus 2010 stammen, ist dabei nicht relevant.
Es geht um die Auszahlung und die Kenntnis der Mängel.

Gruß

svenc
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