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Alt 28.11.2012, 14:58
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Warum nicht?

Zitat:
Zitat von Stephanie Beitrag anzeigen
Erpressbar? Die Stadt könnte ja inzwischen auch eine Idee entwickelt haben und sagen "wir möchten das folgendermaßen...". Ob man das dann als GmbH und Mönig ablehnen würde? Kann man sich ja eigentlich nicht leisten, oder?
Warum nicht, Stephanie?

"Finanziell" könnte die Stadt theoretisch ein Interesse daran haben, die Umschuldung des Frühjahres "rück-abzuwickeln" - dann wäre "platzenlassen" der einfachste Weg dahin und die Stadt wäre aus vielen Haftungen raus....

Dazu könnte sie im Gläubigerausschuss - hier hat Max Recht, es sind Gläubiger, Arbeitsamtsleute wegen der Arbeitsplätze, städtische Vertreter, etc. - Mönning ablehnen und riskieren, dass Mönig dann schmeißt.

Die Krux: Die Richterin am Insolvenzgericht möchte Mönning offensichtlich nicht haben, legt es aber durch "Anordnung der einstimmigen Zustimmung" in die einstimmige Entscheidung des Gläubigerausschusses, ob Mönning berufen wird oder nicht. Ergo kommt der Stadt eine Schlüsselrolle zu - lehnt sie ab und Möhnig geht, dann ist es ziemlich düster...

Die Frage ist aber, ob die Stadt sich das leisten will - sie würde als die "Killerin" dastehen... Ich vermute, dass sie Möhnig und Mönning einen eigenen juristischen "Berater" zur Seite stellen möchte.

klööss
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (28.11.2012 um 15:01 Uhr)
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