$5 abs1 Stadionordnung
Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:
a. Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt, Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial;
Da wollen wir doch mal gespannt sein wer diese "allgemein anerkannte Ansicht" definiert und umsetzt. Ich weiss noch das damals der Ordnungsdienst beim ACU Umzug mit den Plastikrohren als Wellenbrechens vollkommen überfordert und hilflos weil nicht instruiert war.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."
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