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Alt 19.02.2021, 15:47
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Zitat von Geheimniskremer Beitrag anzeigen
Ich bin gerade zu faul nachzugucken: Hat die Ankündigung und Einladung zu einer JHV denn eigentlich eine Mindestfrist, die größer als 50 Tage ist?

90 Tage nach Par. 10.4 der Vereinssatzung.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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Geheimniskremer (26.02.2021)