Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Müssen die das nicht begründen ?
Es gibt natürlich Zulassungskriterien für den Aufsichtsrat , die aber m.E. nicht eindeutig sind.
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Eine Pflicht zur Begründung finde ich in der Satzung nicht, der Anstand gebietet es natürlich aus meiner Sicht, diese dem abgelehnten Bewerber mitzuteilen. Ob dieser die Gründe dann veröffentlicht, kann derjenige dann ja selber entscheiden.
Im wesentlichen sinngemäß zusammengefasst fordert die Satzung ja entweder
- mehrjährige Erfahrung als Geschäftsführer bzw. Vorstand bzw. Aufsichtsrat oder
- mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Profifußball bzw. Marketing/Kommunikation oder
- Zugehörigkeit zu einem Vereinsorgan für mind. 1 Wahlperiode oder
- "Erfahrung von mindestens 3 Jahren in einem für die Aufsichtsratstätigkeit förderlichen Beruf"
Der von mir hier zuletzt wörtlich aufgeführte Punkt ist natürlich sehr schwammig und eröffnet viele Interpretationsspielräume. Ist ein Großkundenbetreuer weniger geeignet als ein Werbegrafikdesigner? Der Grafikdesigner würde die satzungsgemäßen Kriterien automatisch erfüllen, der Kundenbetreuer jedoch je nach Gusto des Wahlausschusses nicht. Als Wahlausschuss würde ich im Zweifelsfall dann doch dem Urteilsvermögen der Mitgliederversammlung vertrauen und den Kandidaten zulassen. Aber so viel Vertrauen scheint da noch nicht gewachsen zu sein...
Auf der Homepage ist die Vorstellungsseite der Gremienkandidaten noch unvollständig, sieht so aus wie ein Programmierfehler:
http://www.alemannia-aachen.de/aktuelles/kandidaten/
Bin mal gespannt, ob die Seite vor der Wahl noch vervollständigt wird und ob Mitgliederkandidaten und Gremienkandidaten dort eine gleichwertige Präsentation erhalten...