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Alt 11.02.2010, 13:51
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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...du Korinthenkacker...SMILE...

Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Das würde ich gerne verstehen können. Nachdem ja wohl selbst ein Alemanniaallgewaltiger nicht auf die Idee kommen wird, das Kalenderjahr an irgendetwas anzupassen, heißt das doch, daß Beitragsjahr und Geschäftsjahr des Vereins identische Zeiträume sein und zudem dem Kalenderjahr entsprechen müßten. Müssen sie nicht, meine ich. Tun sie aber, jetzt schon.
Natürlich werden wir nicht das Kalenderjahr anpassen, sondern die Begriffe in der Satzung angleichen. Und dann entfällt beispielsweise die Vokabel "Kalenderjahr".

Zitat:
Ich unterstelle deswegen spekulativ einfach einmal, daß Du gar nicht Kalenderjahr meintest, sondern Spielzeit, die jetzt schon dem Geschäftsjahr der Alemannia Aachen GmbH entspricht. Also einfach zwei Fragen: Warum muß das Beitragsjahr dem Geschäftsjahr des Vereins entsprechen und warum muß das Geschäftsjahr des Vereins dem der GmbH angeglichen werden?

Naheliegend wäre es, auf den Dauerkartenrabatt zu verweisen. Gerade weil das aber jetzt alles elektronisch automatisch zu prüfen und regeln ist, ist es doch erst recht überhaupt kein Problem, einfach wie immer diejenigen den Differenzbetrag nachzahlen zu lassen, die mit einer rabattierten Dauerkarte ankommen, ohne die Rabattberechtigung nachweisen zu können (weil sie zwischenzeitlich entfallen ist, zB durch Erlöschen der Mitgliedschaft im Verein, durch Rauswurf von der Schule etc.). Wem es zu nervig ist, ständig an die Tageskasse zu rennen, könnte doch wahrscheinlich seine Karte problemlos mit einer Einmalzahlung im Fanshop zur Vollzahlerdauerkarte aufpeppen.
Yess. Aber das zu lösen ist die Aufgabe des Schatzmeisters in Zusammenarbeit mit den Gewaltigen der GmbH, ich habe lediglich den Grundsatz kommunizieren wollen.

Und der heißt: (Saison =) Beitrags- und Geschäftsjahr vom 1.7 - 30.6. in TSV und GmbH.

Zitat:
PS Die Idee, die Mitgliedskarte zukünftig nur dann neu auszustellen, wenn sie zerstört oder abhanden gekommen ist, ist natürlich ok. Man kann sie ja jetzt wirksam sperren, wenn sie ungültig geworden ist. Mit der Eintrittskarte könnte man es problemlos genauso halten, selbst wenn der Inhaber nur vereinzelt Tageskartenbuchen sollte. Wozu es gut sein soll, die Funktionen Eintrittskarte, Tivolikreditkarte und Mitgliedsausweis materiell in einem Stück zu verkörpern, ist mir wiederum vollkommen unverständlich. Das ist aber im Vergleich zu den oben genannten Fragen auch ganz unwichtig.
korrekt.

klööss
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