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Zitat von tivolino
Kall z.B.
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Sollte er Vereinsmitglied sein, wäre das denkbar. Allerdings wählt das Gremium seinen Vorsitzenden selbst. Also bräuchte es da zweierlei: die Bereitschaft der Person und eine mindesten 3:2-Mehrheit.
Generell bleibt aber die Frage, ob es nicht richtig ist, dass eine Person aus der Führungsebene des Inhabers nicht auch an der Spitze des Kontrollorgans stehen sollte. Sprich: ein Vertreter des Präsidiums. Oder, ob es reicht, dass der Chef des Aufsichtsrats "nur" Mitglied sein muss.
Diese Frage kann man sicherlich nachdrücklich diskutieren. Für beide Lösungen gibt es gute Argumente.