Zitat:
Zitat von Max
Ich denke, wenn ein Vertrag besteht, kann die Stadt die Zahlung nicht einfach verweigern. Die Kürzung der "freiwilligen Leistungen" bezieht sich im Normalfall auf diejenigen Zahlungen, die ohne vertragliche Bindung geleistet werden.
Das Thema wird sicherlich auf der Pressekonferenz angesprochen. Ich nehme es aber auch mit in den Verwaltungsrat und werde mich bemühen, eine verbindliche Aussage zu bekommen.
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...es sei denn, in den Vertrag ist im Kleingedruckten ein "haushaltswirtschaftlicher Vorbehalt" eingebaut. Dieses Mittel nutzen Kämmerer gern, um sich für den Notfall ein Hintertürchen offenzuhalten.