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Zitat von Niemand
Fuer einen Wirtschafts-Laien: Wie ueblich / unueblich ist sowas?
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Eine Eintragung kann schon ein paar Wochen dauern, bis das Handelsgericht die Unterlagen geprüft hat. Bis dahin muss die Gesellschaft den Zusatz i. G. (In Gründung) verwenden. Schon allein das Fehlen dieses Zusatzes ist abmahnfähig.
Normalerweise schließt man vor der Eintragung auch keine Verträge, denn für diese haften die Gesellschafter/Kommandatisten persönlich. Die Haftungsbeschränkung gilt nach Eintragung nicht rückwirkend. Schließt man beispielsweise 2 Tage vor Eintragung einen Mietvertrag und 4 Jahre später entsteht daraus eine Forderung bleibt man weiterhin persönlich haftend. Vor der Eintragung hat man auch keine Steuernummer, kann also weder Rechnungen stellen noch Umsatzsteuer erstattet bekommen, z. B. aus einer Sponsoring-Rechnung. Das dauert je nachdem nochmals ein paar Wochen.
Deshalb ist zu vermuten, dass Vertragspartner die Netto Plus GmbH & Co ist, die auf der Webseite erwähnt wird. Ob es überhaupt eine Check2Win GmbH & Co KG geben wird, werden wir in den nächsten Monaten sehen.