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Alt 03.03.2010, 04:27
svenc
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Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Hm, woher hast du die Information denn?

Meines Wissens ist eine Leihe, genau wie ein regulärer Transfer, nur in der Wechselperiode möglich. Entscheidend ist nicht die Vertragssituation, sondern die Spielberechtigung: Ein arbeitsloser Spieler darf verpflichtet werden, weil er eben für keinen anderen Verein spielberechtigt ist.
Entsprechend habe ich auch noch nie etwas von einer Leihspielerbegrenzung gehört - und eine Google-Suche bringt auch keine Treffer. Ich fürchte, da bist du im Irrtum. Theoretisch könnten wir auch mit elf Leihspielern spielen - solange wir sie alle in der Wechselperiode holen .
hmm, hier steht:
"Die Ausleihe muss
sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen".
Das heisst aber ja nicht, dass es innerhalb der Transferperioden beginnen muss..
Also eine Ausleihe von jetzt, bis zur Mitte der nächsten Saison würde gehen.

aber so richtig klar wird das darin nicht...

hier steht noch:
"Die Ausleihe eines Spielers zu einem anderen Verein stellt einen Vereinswechsel dar. Die Rückkehr des Spielers nach Ablauf der Ausleihfrist zum ausleihenden Verein stellt ebenfalls einen Vereinswechsel dar und ist nur in den Wechselperioden I und II möglich."

Ich lese daraus, dass die Rückkehr innerhalb der Wechselperioden stattfinden muss, aber nicht die Ausleihe..

Man kann also keinen Spieler für 3 Monate ausleihen. Mindestens 6 Monate und die Rückkehr muss innerhalb einer Wechselperiode erfolgen.

Gruss

svenc
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