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Alt 02.01.2010, 16:17
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Zitat von D@ny Beitrag anzeigen
meine infos sind nicht vollständig, aber wer gab die 1,3 mio schätzung ab? gab es eine öffentliche ausschreibung? und wenn ja, wer zahlt dann jetzt die strafe, falls die firma, welche den zuschlag bekommen hätte nicht bauen darf?

cu

Dany
Die Schätzung basierte sicher auf Berechnungen des Ing.Büros, die offenbar voll daneben lagen.
Eine Schätzung ist aber auch nur eine Schätzung, d.h. nur eine überschlägige Berechnung.Sonst hiesse sie nicht Schätzung.

Die genauen Kosten ergibt erst das Leistungsverzeichnis auf der Basis der Ausführungsplanung und die Angebote der Firmen,
die jetzt bei über 3 Mio € lagen .
Für die Büros und die Stadt als Bauherr ist das alles kein Ruhmesblatt.

Jetzt hebt man die Ausschreibung auf.
Dafür reicht als Grund aus, dass die Angebote nicht der Veranschlagung entsprechen.
( Notfalls werden "schwerwiegende Gründe" laut VOB § 26 vorgeschoben.)
Ein Anspruch einer Firma, den Auftrag zu bekommen, besteht nicht.
Bestenfalls hat sie Anspruch auf Erstattung der Kalkulations- Aufwendungen.

Vielleicht sind die Angebote ja auch überzogen, was mich bei der betreffenden Branche nicht wundern würde.
Jedenfalls ist die Entscheidung, diese Brücke nicht zu bauen, absolut richtig.
Eins solch teure Brücke passt nicht in die Zeiten.
Der Vorplatz war schon viel zu teuer und hätte schon abgespeckt werden müssen.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (02.01.2010 um 16:19 Uhr)
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