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Alt 08.08.2015, 12:47
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von sivan Beitrag anzeigen
Kann man auch anders sehen.
Einen Handschlag Vertrag mache ich nur wenn ich vertrauen in die andere Person habe. Klar könnte langsam mal ein schriftlicher Vertrag kommen. Aber wissen wir wie es zeitlich aussieht. Muss ich das jetzt so machen.
Vielleicht gibt es andere Dinge die wichtiger sind.
Denn das Gehalt scheint ja geflossen zu sein.... Also sehe ich nicht wirklich ein Problem.
Plaßhenrich aber offenbar schon. Und die Justiz wohl auch. Zwar sind auch mündliche Verträge gültig, aber der Arbeitgeber hat zumindest ein Anrecht auf eine Niederschrift, in der die wesentlichen Vertragsinhalte festgehalten sind. Jemanden mehr als vier Wochen ohne diese schriftliche Fixierung arbeiten zu lassen, ist schlichtweg rechtswidrig. In unserem Fall sind die Anwälte schon am Werk. Traurig, dass es soweit gekommen ist, weil Herr Klitzpera offenbar meint, seine eigenen Gesetze machen zu können ("Bei mir gilt der Handschlag-Vertrag"). Wobei ich fest davon ausgehe, dass er selber einen unbefristeten schriftlichen Vertrag hat.

http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Be...rbeitsvertrag/
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Aix-la-Chapelle (08.08.2015), Mott (10.08.2015), PrummernerAlemanne (08.08.2015), rocker (08.08.2015)