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Zitat von Michi Müller
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Grundsätzlich sei der Verein berechtigt, ein bundesweites Stadionverbot zu verhängen aufgrund des eigenen Hausrechts und des Hausrechts der übrigen Vereine der Fussballbundes- und -regionalligen, die sich gegenseitig zum Ausspruch des Verbotes bevollmächtigt haben. Diese Befugnis unterliege jedoch Beschränkungen.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das von dem Verein ausgesprochene Stadionverbot nicht rechtmäßig ist. Es lasse sich -auch nach den polizeilichen Ermittlungen- nicht feststellen, dass der Kläger die ihm vorgeworfenen Gewalttaten begangen hat.
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Du zitierst hier einen speziellen Müchener Einzelfall, in dem ein Stadionverbotler gegen sein Verbot geklagt und Recht bekommen hatte, weil ihm eine direkte Beteiligung an Gewalttaten nicht nachgewiesen werden konnte. Warum du daraus schlussfolgerst, dass grundsätzlich keine Stadionverbote ohne Gerichtsurteil gefällt werden dürfen, erschließt sich mir nicht. Die Westfrontler und KBUler, die man jetzt aussperren will, dürfen natürlich ebenfalls klagen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.