Uups, da habe ich etwas überlesen, sorry. Die Richtlinie war schon verlinkt!
http://www.bundesliga.de/media/nativ...onverboten.pdf
Ich habe das jetzt nicht auswendig gelernt, würde aber nach § 4 Abs. 3 davon ausgehen, dass bundesweite Stadionverbote möglich sind.
Wenn es um Landfriedensbruch gehen würde, wäre das Strafmaß 24 Monate nach § 5 Abs. 3. in unserem Fall scheint sich die Polizei aber ziemlich sicher zu sein. Wenn das Wiederholungstäter sind, kann das Stadionverbote sogar bis zu 60 Monaten betragen.
Die 4. Spielklassenebene ist auf jeden Fall in der Präambeln ebenfalls genannt.