Zitat:
Zitat von hemingway
Wenn die Mitglieder wirklich eine Neuwahl wollen, könnten sie diese lt. Vereinssatzung wie folgt beantragen:
10.12 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 2 Monaten seit Antragstellung einzuberufen, wenn dies schriftlich unter Angabe der Gründe die Mehrheit des Präsidiums oder des Verwaltungsrates oder entweder mindestens 100 Mitglieder oder mindestens 5% aller Mitglieder beantragen.
Fehlt nur noch jemand oder besser eine Gruppe, die es angeht.
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Also ob wir - Stand heute - noch 2 Monate überleben werden...
Dieses Thema wird aber sowie schon morgen auf dem IG-Abend Thema sein.
Wobei man ja ulkigerweise sagen muss: Wenn denn irgendwann mal diese ominöse Mitgliedervrwaltung "gesäubert" ist (wie oft und vom wem alles wurde dies angeblich eigentlich schon getan?
) - dann bleiben vermutlich nicht mehr viele Mitglieder übrig und die 5%-Regelung wäre am einfachsten...