Zitat:
Zitat von Luntenpaul
Das wäre kein triftiger Grund. Wenn das Präsidium die JHV digital durchführen möchte, ist das sehr wohl möglich sowie juristisch einwandfrei - legitimiert durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.
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Richtig.
Habe ich gerade mal überflogen.
Wenn keine JHV stattfindet, bleibt Fröhlich im Amt.
Der Vorstand kann festlegen , eine digitale JHV durchzuführen oder den Mitgliedern gestatten, ihre Stimmen schriftlich abzugen, quasi eine Briefwahl.
Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.