Einzelnen Beitrag anzeigen
  #19  
Alt 28.03.2021, 10:09
Benutzerbild von Luntenpaul
Luntenpaul Luntenpaul ist offline
Experte
 
Registriert seit: 29.08.2018
Beiträge: 889
Abgegebene Danke: 199
Erhielt 1.159 Danke für 453 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Gibt es die Sondergesetzgebung denn auch her, Mitgliederversammlungen - wie unsere JHV 2020, bei der eigentlich eine neue Satzung beschlossen werden sollte - einfach ausfallen zu lassen? Und was wäre mit der geplanten Satzungsänderung für die AR-Wahl? Wie ich es verstanden habe, müsste sie schriftlich in einer Art Briefwahl beschlossen werden. Und mindestens die Hälfte unserer ca. 5000 Mitglieder müsste dabei mitmachen. Und wie würden die neuen Gremien gewählt? Das sind auch alles nur zeitlich befristete Notlösungen. Fachleute empfehlen dringend, Digitalversammlungen, geänderte Wahlverfahren etc. für den Pandemiefall dauerhaft in der Vereinssatzung abzusichern. Ist das geplant?
Diese Detailfragen solltest Du nicht mir, sondern den Verantwortlichen stellen. Fakt ist: Die JHV darf digital durchgeführt werden. Alles, was darüber hinaus geht, ist ein Präzedenzfall und sollte natürlich vorab (!) juristisch abgeklopft werden, ohne Zweifel.
__________________
So wie einst Real Madrid!
Mit Zitat antworten