Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Eher garnicht.
Digital würde bedeuten, dass Mitglieder , die nicht entsprechend ausgestattet sind, nicht teilnehmen können.
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Das wäre kein triftiger Grund. Wenn das Präsidium die JHV digital durchführen möchte, ist das sehr wohl möglich sowie juristisch einwandfrei - legitimiert durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.