Zitat:
Zitat von Alemannia Wahlausschuss
In der Satzung steht die Alemannia Aachen GmbH.
Gewählt werden kann aber nur der Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH. Keine Satzungsänderung = keine Wahl des AR der TSV Alemannia Aachen GmbH. ...
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Hätte der Vorstand – wie von der Mitgliederversammlung 2017 beschlossen – die Änderungsvorschläge der Satzungskommission der Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet, bräuchte man jetzt keine „Teil"-Satzungsänderung.
Aber nein … die Herren wollten sich mit dieser Satzungsänderung nicht beschäftigen. Man hat immer neue Gründe gefunden, warum es nicht passte.
Den Mitgliedern die „große“ Satzungsänderung vorenthalten … aber eine dem Vorstand genehme Satzungsänderung herbeiführen. Nö, da gibt es von mir ein Nein.