Zitat:
Zitat von Alemannia Wahlausschuss
In der Satzung steht die Alemannia Aachen GmbH.
Gewählt werden kann aber nur der Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH. Keine Satzungsänderung = keine Wahl des AR der TSV Alemannia Aachen GmbH.
Dies ist keine Corona-Sonderregel. Neben Unterschriften können Kandidaten auch durch Gremien nominiert werden.
Beim VR lässt dies die Satzung ausdrücklich nur in der Kategorie Gremien zu. In der Kategorie Mitglieder und Abteilungen ist das nicht möglich. Dies wird in der Veröffentlichung explizit beschrieben.
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Der erste Absatz eurer Antwort bestätigt meine damals geäußerte Auffassung, dass es nicht zulässig war, Schleidens und Kalls Wahl in den AR der alten Alemannia Aachen GmbH einfach auf die neue TSV Alemannia Aachen GmbH zu übertragen.