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Alt 25.03.2021, 20:55
tivolino tivolino ist offline
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Zitat:
Zitat von Alemannia Wahlausschuss Beitrag anzeigen
Liebe Mitglieder,
gemäß gemeinsamen Beschluss des Vorstands und des Verwaltungsrates soll am 12.06.2021 die JHV stattfinden:
https://www.alemannia-aachen.de/aktu...lOntxjrWuevjW8

Wir weisen darauf hin, dass alle Kandidaten-Nominierungen bis zum 23.04.2021 schriftlich auf der Geschäftsstelle der Alemannia (Krefelder Str. 205, 52070 Aachen) nachweislich eingegangen sein müssen.
Dies gilt für Nominierungen der Gremien, der Abteilungen sowie der Mitglieder.

- Gremien: Der Vorsitzende des jeweiligen Gremiums sendet ein Schreiben an die Geschäftsstelle mit Auflistung der Kandidaten sowie Mitteilung über Art (z. B. Umlaufbeschluss) und Datum des Beschlusses.

- Die Abteilungen senden bis zum o. g. Fristende eine Kopie des Protokolls der Abteilungsversammlung mit Datum der Veranstaltung sowie die Abstimmungsergebnisse der Abteilungskandidaten.

- Mitgliedervertreter reichen die notwendigen Unterschriftenlisten (50 Unterschriften von Mitgliedern, die nicht für das gleiche Amt kandidieren) im Original bei der Geschäftsstelle ein.

Mitglieder, die aufgrund der Corona-Situation Probleme haben die notwendigen 50 Unterschriften beizubringen, mögen sich am 19.04.2021 an den Wahlausschuss unter wahlausschuss@alemannia-aachen.de wenden.
Die bereits gesammelten Unterschriften bitten wir in der E-Mail bereits beizufügen. Diese Möglichkeit gilt für Nominierungen zum Präsidium, Aufsichtsrat und Ehrenrat.

Beim Verwaltungsrat gibt es 3 Kategorien (gem. Satzung § 15.10):
1 Mitglieder (50 Unterschriften)
2 Abteilungen (Wahl in der Abteilung)
3 Gremien (Beschluss / Wahl im jeweiligen Gremium)
Hier können die Kandidaten ausschließlich unter vorgenannten Regeln nominiert werden.

Seien Sie versichert, dass der Wahlausschuss nur solche Wahlen durchführen wird, die folgende Kriterien erfüllen:
- Demokratisch vertretbarer Zugang der Kandidaten auf die Nominierungsliste
- Sicherer Zugang der Mitglieder / Wähler*innen zum Veranstaltungsort / Wahlgang ohne Gesundheitsgefährdung
- Gesundheitsschutz der Wahlhelfenden bei den Wahlgängen und bei der Stimmauszählung

Der guten Ordnung halber weisen wir daraufhin, dass eine Satzungsänderung erforderlich ist, damit die Wahlen zum Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH durchgeführt werden können.
Der Vorstand hat angekündigt dies sicherzustellen.

Der Wahlausschuss
Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V.
Was für eine Satzungsänderung ist denn für die AR-Wahl notwendig? Und was für eine Corona-Sonderregel wurde da für die Unterschriften ausgeheckt?? Und weshalb gilt diese Sonderregel offenbar für alle anderen Gremien, nicht aber für die VR-Wahl???
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