Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Kann ein Bewerber für ein Amt auch Mitglied des Wahlausschusses sein oder muss er dann eigentlich nicht ersetzt werden?
Nimmt er dann auch an der Prüfung seiner Unterlegen teil oder muss er dann die Sitzung verlassen?
Auch bei der Prüfung der Unterlagen seiner Mitbewerber?
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Das hatten wir schon weiter oben im Beitrag #219 von Aki - das kann und muss man pragmatisch (besser) regeln. Es liegt aber u.U. auch daran, dass von den anderen VR-Mitgliedern schlicht und ergreifend keiner Interesse zeigte dieser Verpflichtung "seines" Gremiums nachzukommen. Im Ergebnis ist es aber "unglücklich".