Einzelnen Beitrag anzeigen
  #207  
Alt 17.04.2013, 16:40
Kiki13 Kiki13 ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 636
Abgegebene Danke: 1.355
Erhielt 734 Danke für 260 Beiträge
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Indem es kein Geschäft ist, das der Zustimmung der Mitgliederversammlung
bedarf.
Wer die Mitglieder verwaltet, ist ein Geschäft , das der Vorstand organisieren kann, wie er will.
Lassen wir das einfach mal so stehen.
Da die Vergabe mit nicht unerheblichen Befugnissen, bzw. Vollmachten verbunden gewesen sein soll, gehe ich nicht davon aus, dass dies so der Vorstand organisieren darf, wie er will. Vor allem dann nicht, wenn man feststellt, dass die Befugnisse, bzw. Vollmachten, nicht gerade vereinsbestimmt genutzt werden...
Ist aber nur meine Meinung. Sollte sich mal ein Jurist finden, welcher sich gut im Vereinsrecht auskennt, kann man den ja mal hierzu befragen...