Einzelnen Beitrag anzeigen
  #498  
Alt 24.05.2016, 21:58
Benutzerbild von Aix Trawurst
Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.715
Abgegebene Danke: 5.204
Erhielt 5.541 Danke für 2.280 Beiträge
Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Habe ich überlesen, sorry: Der VR hat sogar eine ganz entscheidende Einflussmöglichkeit, nämlich das Recht und die Pflicht, derartige Überlegungen zu prüfen und darüber zu entscheiden. Er muss einem solchen Verkauf zustimmen. Wenn es also Vertragsunterlagen gibt, die das Präsidium der MV vorlegen will, wird der VR genau das tun.
Hallo Max,
aber diese Pflicht betrifft doch nicht lediglich nur das Verhandlungsergebnis und die am Ende der Verhandlungen zum Investoreneinstieg ausgearbeiteten Vertragsunterlagen, sondern erfordert vielmehr eine kritische Begleitung des gesamten Verhandlungsprozesses. Denn ohne eine kritische Begleitung der Verhandlungen ist eine umfassende Bewertung des Ergebnisses im Hinblick auf das erreichbare Optimum und im Hinblick auf eine erforderliche Gewährleistung dass bei diesen Verhandlungen keine Nachlässigkeiten, Schlampereien, oder im schlimmsten Fall sogar Vorteilnahme und Korruption möglich sind, beziehungsweise soweit möglich ausgeschlossen und unterbunden warden, doch gar nicht wirklich möglich.

Alleine schon die Gewährleistung, dass der e.V als Eigentümer und seine abgesandten Verhandlungsvertreter im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu einem Investoreneinstieg professionell juristisch vertreten und beraten werden, erfordert doch schon eine überprüfung des Verhandlungsprozederes.
Und auch eine kritsche Überprüfung des gesamten Entscheidungsfindungsprozesses über einen Investoreneinstieg, sowie des Verhandlungsprozesses ist dabei erforderlich wenn der e.V. und seine Mitglieder das ganze ordentlich und sorgfältig und transparent über die Bühne bringen wollen.

Einfach nur das Vertragsergebnis der Verhandlungen des Aufsichtsrats mit einem oder mehreren potentiellen Investoren abzuwarten und zu bewerten kann da doch leider keinesfalls ausreichen!

Ich weiß dabei auch selber sehr wohl, dass die Pflicht die dem VR und seinen Mitgliedern obliegt, den gesamten Entscheidungsfindungsprozess zur Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen zum investoreneinstieg, sowie eine Überprüfung der Vorraussetzungen zur Notwendigkeit eines Investoreneinstiegs, sowie die Überwachung und Begleitung der Verhandlungen und des gesamten Verhandlungsprozesses, - Ablaufs und der Formalitäten geradezu immens und sicherlich nahezu utopisch überfordernd sein müssen, zumal die dazu erforderlichen fachlichen beruflichen Kompetenzen kaum gegeben sein können.
Aber das bedeutet im Grunde nur, dass der VR sich dann gegebenenfalls - genauer gesagt sogar ganz offensichtlich - dabei professionell und unabhängig fachkundig juristisch und wirtschaftskundig beraten lassen muss.
Auch wenn das dann halt gegebenenfalls auch zahlreiche kostspielige Gutachten beziehungsweise die Beauftragung von unabhängigen Wirtschaftprüfern und Juristen als bezahlte Berater und Investigatoren im Auftrag des VR erfordern mag.

Im Sinne von Transparenz und Qualitätssicherung und Vertrauenswürdigkeit und vor allem zur Wahrung der Interessen des e.V, und seiner Mitglieder ist das in unserer Situation eigentlich vollkommen unabdingbar, dass solche Kontrollaktivitäten und Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Interessen des e.V. sowie zur Minimierung und Vermeidung von Schlamperei, einer wirksamen Gewähr der Unterbindung von theoretisch möglicher Klüngelei, Voteilsnahme, Korruption und so weiter statt finden, wenn Eigentumsanteile an der GmbH veräussert werden.

Sprich die Sorgfaltspflicht erfordert in diesem Fall leider ausgesprochen große Sorgfalt und zeitlich leider auch extreme viel Aufwand und extrem viel Fachkompetenz sowie entsprechende professionelle juristische Begleitung, die man wohl auch leider nur bezahlt bekommen und realisieren kann.

Es mag ja vielleicht dem ein oder anderen utopisch erscheinen sowas zu fordern, aber die Tragweite und Bedeutung eines Investoreneinstieg für die Vereinszukunft ist letztlich nicht minder bedeutsam und gravierend als die damalige Entscheidung und Realisierung zum Bau des neuen Tivoli Stadions. Und weil genau so wie beim Stadionbauprojekt auch bei einem investoreneinstieg jede Fehlentscheidung zukünftig geradezu fatale Folgen haben kann, ist nunmal leider extreme Sorgfalt und eine kritische Überwachung des gesamten Ablaufs notwendig und eben nicht ausschließlich nur eine relative isolierte Betrachtung und Bewertung eines final ausgehandelten Vertragsergebnisses.
__________________
Spielt am Sonntag unser Fußballklub...

Geändert von Aix Trawurst (24.05.2016 um 22:30 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Aix Trawurst für den nützlichen Beitrag:
Heinsberger LandEi (24.05.2016)