Zitat:
Zitat von Michi Müller
Ist es nicht so, dass Du selbst wenn Du mit einer Dash-Cam einen Unfall filmst, oder Einbrecher mit einer Überwachungskamera, dies vor Gericht nicht zulässig ist?
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Nein, auch Dashcams sind prinzipiell erlaubt und als Beweismittel zulässig.
Aber: Nicht erlaubt ist, die Kamera permanent ohne Anlass filmen zu lassen und diese Aufnahmen dauerhaft zu speichern. Das wäre eine unzulässige Videoüberwachung des öffentlichen Raumes.
Wenn dagegen nur anlassbezogen gefilmt wird oder alle nicht anlassbezogenen Aufnahmen zügig wieder gelöscht werden, verstößt die Nutzung der Dashcam nicht gegen Datenschutzrecht.
Quelle:
https://www.finanztip.de/dashcam-urteil/