Thema: Fanszene
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13822  
Alt 05.08.2019, 17:17
Benutzerbild von Heinsberger LandEi
Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 4.371
Abgegebene Danke: 6.582
Erhielt 5.238 Danke für 1.997 Beiträge
Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Ist es nicht so, dass Du selbst wenn Du mit einer Dash-Cam einen Unfall filmst, oder Einbrecher mit einer Überwachungskamera, dies vor Gericht nicht zulässig ist?


Nein, auch Dashcams sind prinzipiell erlaubt und als Beweismittel zulässig.
Aber: Nicht erlaubt ist, die Kamera permanent ohne Anlass filmen zu lassen und diese Aufnahmen dauerhaft zu speichern. Das wäre eine unzulässige Videoüberwachung des öffentlichen Raumes.


Wenn dagegen nur anlassbezogen gefilmt wird oder alle nicht anlassbezogenen Aufnahmen zügig wieder gelöscht werden, verstößt die Nutzung der Dashcam nicht gegen Datenschutzrecht.


Quelle: https://www.finanztip.de/dashcam-urteil/
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Heinsberger LandEi für den nützlichen Beitrag:
Michi Müller (05.08.2019)