Zitat:
Zitat von Bucki
1. Laut Satzung ist erstmal die persönliche Anwesenheit eines Mitglieds erforderlich und eine Briefwahl ausdrücklich nicht vorgesehen.
2. Der Wahlausschuss hat auch das letzte Wort, ob Wahlen unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden können. Denn die Organisation und Abwicklung der Wahlen obliegt einzig und allein dem Wahlausschuss.
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Die Satzung mag in normalen Zeiten eine persönliche Anwesenheit vorsehen.
Wir haben aber keine normalen Zeiten, sodass auch das Mitglied mit Corona-Risiko Gelegenheit bekommen müsste, seine Mitgliedrrechte wahrzunehmen.
Für Mitglieder ohne Internet ginge das nur über Briefwahl oder wie man es sonst nennt.
Dann sollte der Wahlausschuss baldmöglich festlegen, ob und wie Wahlen stattfinden.
Sonst bleibt Fröhlich Präsident und das will er wohl nicht.