Thema: Fanszene
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Alt 29.05.2018, 23:27
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Nein, es kommt nicht auf die konkreten Befugnisse des Geschäftführers an, deshalb brauche ich sie nicht zu kennen. Der GF einer GmbH ist immer an die Weisungen seines Gesellschafters gebunden.





Es ging doch bei der Frage darum, von welcher Seite etwas gegen die Chaoten unternommen werden muss. Die entscheidende Person ist nunmal der Präsident, der in Personalunion auch noch AR-Vorsitzender ist. Das hat doch mit irgendwelchen Fragen auf einer Mitgliederversamlung nichts zu tun. Er kann allerdings (siehe oben) den Geschäftsführer anweisen, diese Aufgabe zu übernehmen.


Ist im Prinzip doch ganz einfach. Wenn unser Präsident nichts gegen die Ultras unternimmt, wählen wir ihn bei nächster Gelegenheit wieder ab, will heißen, er bekommt unsere Stimmen nicht mehr.
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Brücke 10 (30.05.2018)