Zitat:
Zitat von Kaiser Wilhelm
Kommt ganz auf die Befugnisse des GF an.
Wenn du diese genau kennst, ist das natürlich eine andere Sache
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Nein, es kommt nicht auf die konkreten Befugnisse des Geschäftführers an, deshalb brauche ich sie nicht zu kennen. Der GF einer GmbH ist
immer an die Weisungen seines Gesellschafters gebunden.
Zitat:
Zitat von Kaiser Wilhelm
Die von den Mitgliedern gewählt werden. Sofern du Mitglied bist kannst du dieses Thema ja auf die Tagesordnung am 12.06. setzen lassen
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Es ging doch bei der Frage darum, von welcher Seite etwas gegen die Chaoten unternommen werden muss. Die entscheidende Person ist nunmal der Präsident, der in Personalunion auch noch AR-Vorsitzender ist. Das hat doch mit irgendwelchen Fragen auf einer Mitgliederversamlung nichts zu tun. Er kann allerdings (siehe oben) den Geschäftsführer anweisen, diese Aufgabe zu übernehmen.