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Zitat von LinkerVogel
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Ja, nur die "Marke Tivoli" (und dementsprechend das Recht an der Marke) ist nicht zwangsläufig deckungsgleich mit dem Stadionnamen und den "Namensrechten", bzw dem Recht der Namensgebung zum Bauwerk.
Möglicherweise heißt das schlicht nichts weiter, als dass die Stadt das Stadion nicht ohne Einverständnis der Alemannia Tivoli nennen darf, und dass die Stadt keine Tivoli Merchandisingware ohne Erlaubnis der Alemannia verkaufen darf.
Ich habe da keine Ahnung wie das ganze rechtlich aussieht, aber möglicherweise könnte ja auch einfach "die Stadt" als Eigentümer (rechtlich wohl eher die Stadion GmbH) das Stadion nach belieben umbenennen und selber den Stadionnamen vermarkten, ohne dass die Alemannia etwas dagegen tun könnte???
Oder liegen nicht nur die Marke Tivoli sondern ebenso auch die Rechte zur Namensgebung des Bauwerks vertraglich bei der Alemannia???
Oder mietet die Alemannia das Recht am Stadionnamen zusammen mit dem Bauwerk???
Der Besitz am Markenrecht der Marke Tivoli alleine beantwortet die entsprechenden Fragen zum Thema Vermarktung des Stadionnamens jedenfalls auch nicht so wirklich allumfassend.