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Alt 09.12.2022, 09:38
tivolino tivolino ist offline
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Zitat:
Zitat von Harvey Specter Beitrag anzeigen
Komisch, mir war gar nicht aufgefallen, dass in dem Dokument „(Rechts)Anwalt“ steht. Ja, mir war schon bewußt, dass Herr Platz RA ist. Da ich ihn nicht wirklich kenne, kann ich nicht global urteilen. Eine Glorifizierung, wie sie mir von Dir latent erscheint, sehe ich dennoch überhaupt nicht. Meine grundsätzliche Meinung von RAe hat in den letzten Jahren sehr gelitten. Insbesondere von einem Vertreter hat ich mehrfach in der Vergangenheit gehört, dass dies und jenes juristisch abgeklärt wäre - nie habe ich auch nur eine Mail, geschweige denn ein Gutachten sehen dürfen.

Grundsätzlich habe ich für mich abgespeichert, dass man eigentlich für fast jede Meinung auch einen juristischen Supporter findet. Daher beeindruckt mich eine juristische Aussage grundsätzlich nicht pauschal.

Beispiel gefällig?

In dem Entwurf steht:



In der Satzung steht aber:


Aber ich bin ja nur ein Laie!!!
Beim letzten IG-Grillen wurde ich aber direkt als angeblich Satzungsinformierter von zwei netten Fans mit einer Frage angehauen.
Dies widerspricht nicht nur offenkundig der Satzung, nein, es erscheint mir auch nicht stimmig. Eine Satzungsänderung wird nicht durch den Geschäftsführer abgearbeitet, der vom Aufsichtsrat kontrolliert wird, sondern durch Gesellschafterbeschluss. Gesellschafter der GmbH ist glücklicherweise noch der TSV, der durch das Präsidium vertreten wird. Wer kontrolliert das Präsidium des TSV, jawoll: der Verwaltungsrat. Somit ist das in der Satzung logisch. Wenn der Aufsichtsrat zustimmen sollte, wäre ja fast Personenidentität mit dem Präsidium gegeben. Also würden sich fast die Herrn selbst zu ihrem Beschluss zustimmen und evtl. Mängel aus ihrer eigenen Entscheidung gar nicht erkennen. Das kann nicht sein. Insofern würde es mich nicht grundlegend verwundern, wenn aufgrund dieser These schwuppdiwupp ein Entwurf 2 in Kürze folgt.

Auf meine grundsätzliche These, dass eine außerhalb der MV gewählte Institution schwerlich Organ des TSV (hier gerade nicht die fanbasierte ausgelagerte Fußballabteilung) werden könnte, geht Du gar nicht ein, willst also vermutlich nur einseitige Meinung machen, die sich nicht kritisch objektiv mit den Gegebenheiten auseinandersetzt.

Meiner Meinung nach müsste die Mitgliederversammlung des e.V. die von den der Fanclubvollversammlung getätigte Wahl des Fanclubbeirates zumindest durch eine Abstimmung/Zustimmung per Akklamation oder ähnliches formell bestätigen. Anderenfalls habe ich große Zweifel, dass ein von nur 20, 30 oder vielleicht 40 eher zufällig ausgewählten Vereinsitgliedern außerhalb des Vereins gewähltes Gremium als offizielles Vereinsorgan anerkannt werden kann.
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Andreas (09.12.2022), Rick James (09.12.2022)