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Alt 04.08.2021, 23:40
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Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Ich habe den Artikel nochmal gelesen und verstehe die neue Regelung nun folgendermaßen.

Die Regelung scheint mir nicht ganz so gemeint wie Du sie verstehst, sondern vielmehr, dass man erst am zweiten Spieltag nach einer Kaderveränderung ein Spiel absagen kann und nicht schon am unmittelbar darauf folgenden Spieltag.

Zwischen Kaderveränderung und einer möglichen/erlaubten Spielabsage muss also mindestens ein Spieltag liegen.

Ja, offenbar habe ich das nicht ganz richtig verstanden.

Nur dann, wenn direkt nach einer Änderung der Meldeliste für das folgende Spiel weniger als 16 Spieler zur Verfügung stehen, entfällt die Möglichkeit der Spielabsetzung.


Aber es ist nun so, dass eine stinknormale Veränderung des Kaders um eine Person im Falle einer kurz darauf folgenden Erkankungs- oder Quarantänewelle genauso bestraft wird wie der Missbrauch der Meldeliste durch An- und Abmeldung dutzender Personen gleichzeitig. Das ist Käse, das ist nicht gerechtfertigt und wird auch dem Kern des Problems nicht gerecht.


Besser wäre eine Limitierung der Anzahl der Abmeldungen von der Spielberechtigungsliste innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes und diese Limitierung darf nur auf Antrag unter Beleg besonderer Gründe (insbesondere Vereinswechsel oder nachgewiesene längerfristige Erkrankung der Spieler) überschritten werden.