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Alt 19.08.2018, 18:17
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Die Weisungsstränge in einer GmbH mit nur einem Geschäftsführer sind ziemlich eindeutig. Der Geschäftsführer hat die alleinige Verantwortung und kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben anderer Mitarbeiter bedienen, z.B. eines Trainers, um die sportliche Seite abzudecken usw. Der Geschäftsführer ist dabei immer der Vorgesetzte aller anderen Mitarbeiter und entsprechend weisungsbefugt.


Der AR ist dazu da, die Arbeit des Geschäftsführers zu beaufsichtigen, er fungiert dabei als Vertreter der Eigentümer der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat als Ganzes kann über entsprechende Beschlüsse in das operative Geschäft eingreifen und dem Geschäftsführer Weisungen erteilen, die der zu befolgen hat.
Ein einzelnes AR-Mitglied hat gegenüber dem GF und gegenüber anderen Mitarbeitern der GmbH überhaupt keine Befugnisse, auch nicht der AR-Vorsitzende. Eine Aufteilung der Bereiche innerhalb des AR ist eine reine AR-interne Angelegenheit, um ggf. mehr Kompetenz in das Gremium zu tragen.


Faktische Konsequenz in dem hier angesprochenen Fall: Das für Sport zuständige AR-Mitglied Mike Schleiden hat gegenüber dem Trainer keinerlei Kompetenzen.


Ich habe nicht gesprochen von Weisungen gegenüber dem Trainer, sondern von internen Diskussionen über Spielweise, Taktik , Konzept usw.
Wenn es so wie bisher weitergeht, wird Kilic irgendwann antreten müssen vor dem AR.
Es hat bei Alemannioa mehrfach die Situation gegeben, dass der Trainer/ Manager antreten musste vor dem AR.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius