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Alt 19.08.2018, 17:01
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Der Aufsichtsrat der GmbH hat bisher immer seine Zuständigkeit aufgeteilt. So war seinerzeit Deutz für den Sport zuständig und war wesentlich beteiligt an der unseligen Einstellung von Klitzpera.
Und jetzt ist eben Schleiden dafür zuständig. Man hat bewusst mit ihm erstmalig jemand aus dem Fußball in den AR gewählt.

Wofür soll er denn sonst zuständig sein?

Die Weisungsstränge in einer GmbH mit nur einem Geschäftsführer sind ziemlich eindeutig. Der Geschäftsführer hat die alleinige Verantwortung und kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben anderer Mitarbeiter bedienen, z.B. eines Trainers, um die sportliche Seite abzudecken usw. Der Geschäftsführer ist dabei immer der Vorgesetzte aller anderen Mitarbeiter und entsprechend weisungsbefugt.


Der AR ist dazu da, die Arbeit des Geschäftsführers zu beaufsichtigen, er fungiert dabei als Vertreter der Eigentümer der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat als Ganzes kann über entsprechende Beschlüsse in das operative Geschäft eingreifen und dem Geschäftsführer Weisungen erteilen, die der zu befolgen hat.
Ein einzelnes AR-Mitglied hat gegenüber dem GF und gegenüber anderen Mitarbeitern der GmbH überhaupt keine Befugnisse, auch nicht der AR-Vorsitzende. Eine Aufteilung der Bereiche innerhalb des AR ist eine reine AR-interne Angelegenheit, um ggf. mehr Kompetenz in das Gremium zu tragen.


Faktische Konsequenz in dem hier angesprochenen Fall: Das für Sport zuständige AR-Mitglied Mike Schleiden hat gegenüber dem Trainer keinerlei Kompetenzen.


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Kosh (21.08.2018)