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Alt 24.01.2017, 14:00
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Zitat von Mausi Beitrag anzeigen
Aber Klitzpera wird doch auch nicht so blöd sein und einfach ohne Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand einen neuen Vertrag unterschreiben
Der Gesetzgeber hat genau diesen Fall im Kündigungsschutzgesetz geregelt:

§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst

Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, so muß sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen,

1. was er durch anderweitige Arbeit verdient hat,

2. was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, [...]

Unser GF hätte sich vor seiner Äußerung mal schlau machen sollen.


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