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Alt 12.10.2022, 14:17
schnuffel schnuffel ist offline
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Böse

Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Um eines mal klar zu stellen, der Linienrichter ist Opfer des Becherwurfes. Punkt.

Das ist die eine Geschichte.

Die andere ist, dass er nunmehr versucht die Sache in der Auswirkung für ihn zu dramatisieren, in dem er behauptet, der Becher sei voll gewesen.

Hat schon einer mal versucht, einen Becher 15 Metern weit voll zu werfen ohne dass er sich dabei entleert?? Das ist physikalich gar nicht möglich. Bereits während des Loswerfens würde ein Großteil des Inhaltes überschwappen.Während des 15 Meter langen Fluges würde sich der Becher weiter entleeren.

Kurzum, die Aussage des Linienrichters ist schwachsinnig. Er hat logischerweise nicht sehen können, von wie weit der Becher geflogen kam, er kam von hinten. Deswegen hat er wohl angenommen, der Becher sei von direkt hinter ihm gekommen und daraufhin in den Spielberichtsbogen zu Protokoll gegeben, der Becher sei voll gewesen.

Warum er das getan hat? Darüber kann man nur spekulieren. Und wenn man es tut, entsteht der Verdacht, dass er daraus einen Vorteil in Sachen Schadensersatz, Ausfallzeiten oder was auch immer erzielen will. Die Nummer von wegen Schwindel und Arbeitsunfähigkeit halte ich........, na ja.

Ich hoffe, dass die Alemannia diese Aussage nicht akzeptieren wird, was sich anhand der Videobilder eindeutig beweisen lässt. Kurzum, die Alemannia sollte sich anwaltlich gut vertreten lassen.

Denn eines ist klar, sollte ein Linienrichter durch einen leeren Becher mit sagen wir einmal 50 Gramm oder aber einen vollen Bierbecher mit 300 Gramm bei 250 ml, bei dem er sich dann auch noch verletzt hat, getroffen worden sein, wird die Strafe unter Garantie erheblich anders aussehen.
Sehe ich genauso.
Zunächst mal spielt es aber keine Rolle ob der Becher nun voll oder leer war.
Beides ist verwerflich und inakzeptabel und an einer Ahndung führt auch kein Weg vorbei.

Ich bin aber auch der Auffassung, dass der SRA die ganze Chose dramatisiert.
Nach dem 15-Meter-Flug wird nicht mehr viel Inhalt im Becher gewesen sein.
Sich dafür krank/arbeitsunfähig schreiben zu lassen halte ich für ziemlich übertrieben.
Aber vermutlich will der SRA auch hier noch zivilrechtlich einen möglichst hohen Schadenersatz einklagen.
Es ist wie es ist, ich würde dem Werfer jeden Cent Verlust in Rechnung stellen.
Und wenn wir zu einem Geisterspiel verdonnert werden, dann sollten eigentlich auch alle DK-Besitzer Ansprüche bei dem Werfer anmelden wegen eines bezahlten, aber entgangenen Spieles.
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