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Alt 12.10.2022, 10:54
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Zitat:
Zitat von LinkerVogel Beitrag anzeigen
Wenn es die Aktion mit der karikativen Spende geben sollte, sollen die das ruhig mal auf der HP kommunizieren. Da werden sich gewiss ein paar dranhängen. Werde ich jedenfalls machen.
Das der Typ das nicht einfach zugibt. Einfach sagen „ich habe S.cheiße gebaut! Sorry!“. Kann doch nicht so schwer sein.
Wenn wir ein Geisterspiel bekommen, dann ist der Regressanspruch schnell 6-stellig. Danach weiß der dann, wie hoch seine Pfändungsfreigrenze ist.

So oder so wird es jedenfalls die 3´te Geldbuße nach 11 Spielen.

Eller hat auch nochmal bestätigt, dass der Schiedsrichter in den Bericht geschrieben hat, dass der Becher voll war. Das dürfte sich hinten raus noch mildernd auswirken, da das mE sehr einfach zu widerlegen ist und die Glaubwürdigkeit des Berichtes negativ beeinträchtigen wird.
Um eines mal klar zu stellen, der Linienrichter ist Opfer des Becherwurfes. Punkt.

Das ist die eine Geschichte.

Die andere ist, dass er nunmehr versucht die Sache in der Auswirkung für ihn zu dramatisieren, in dem er behauptet, der Becher sei voll gewesen.

Hat schon einer mal versucht, einen Becher 15 Metern weit voll zu werfen ohne dass er sich dabei entleert?? Das ist physikalich gar nicht möglich. Bereits während des Loswerfens würde ein Großteil des Inhaltes überschwappen.Während des 15 Meter langen Fluges würde sich der Becher weiter entleeren.

Kurzum, die Aussage des Linienrichters ist schwachsinnig. Er hat logischerweise nicht sehen können, von wie weit der Becher geflogen kam, er kam von hinten. Deswegen hat er wohl angenommen, der Becher sei von direkt hinter ihm gekommen und daraufhin in den Spielberichtsbogen zu Protokoll gegeben, der Becher sei voll gewesen.

Warum er das getan hat? Darüber kann man nur spekulieren. Und wenn man es tut, entsteht der Verdacht, dass er daraus einen Vorteil in Sachen Schadensersatz, Ausfallzeiten oder was auch immer erzielen will. Die Nummer von wegen Schwindel und Arbeitsunfähigkeit halte ich........, na ja.

Ich hoffe, dass die Alemannia diese Aussage nicht akzeptieren wird, was sich anhand der Videobilder eindeutig beweisen lässt. Kurzum, die Alemannia sollte sich anwaltlich gut vertreten lassen.

Denn eines ist klar, sollte ein Linienrichter durch einen leeren Becher mit sagen wir einmal 50 Gramm oder aber einen vollen Bierbecher mit 300 Gramm bei 250 ml, bei dem er sich dann auch noch verletzt hat, getroffen worden sein, wird die Strafe unter Garantie erheblich anders aussehen.
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