Es gibt heute noch einen weiteren Bericht zu der Entscheidung der Kreisspruchkammer. Dort wird angemerkt, dass Alemannia das Freundschaftsspiel gegen Jong Sittard als Spiel der Zweiten Mannschaft angemeldet hatte. Dadurch wurde der
Fussballkreis zuständig (hier: Mindestsperre bei Nachtreten von vier Wochen), auch wenn eigentlich die Erste Mannschaft aufgetreten ist.
Wäre das Freundschaftsspiel als Spiel der Ersten Mannschaft angemeldet worden, wäre statt dessen der
Regionalverband zuständig gewesen. Dies hätte auch Auswirkungen auf das Strafmaß haben können, da wohl in diesem Fall die Mindeststrafe eine Sperre von zwei Wochen gewesen wäre.