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Alt 31.03.2021, 18:29
Franz Wirtz Franz Wirtz ist offline
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Ausrufezeichen Du darfst das gerne weiter so sehen, aber ...

Zitat:
Zitat von chris2010 Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders. Wer sich enthält, überlässt die Entscheidung anderen, weil sie/er sich nicht entscheiden kann oder sollte (z.B. eigene Wahl). Wer sich raushalten will, macht die Stimme ungültig oder gibt sie nicht ab.
Habe ich einen Ironie-Hinweis übersehen? Woraus leitest Du das Recht ab, aus Stimmenthaltungen eigene willkürliche Interpretationen abzuleiten? Zudem widersprichst Du Dir bezüglich Deiner Kernaussage bereits selber: „Wer sich enthält, überlässt die Entscheidung anderen,“ ... würden Enthaltungen mitgezählt.

Willkürlich gewähltes Zahlen-Beispiel: 2 Ja-Stimmen / 2 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung

PS:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Stimmenthaltung
Auszug Wikipedia:
Im Vereinsrecht zählen bei Wahlen die Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mit, wenn nicht ausdrücklich etwas Abweichendes in der Satzung geregelt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Januar 1982 entschieden, dass bei der Beschlussfassung im Verein „die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (ist), Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.“ ...
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“
Joachim Ringelnatz
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